Mindestens zweimal jährlich werden alle stimmberechtigten Kirchgemeindemitglieder zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Feste Traktanden sind im Frühsommer die Rechnung des letzten Jahres und im Spätherbst das Budget für das kommende Jahr.
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
vom Montag, 16. Juni 2025
1) Protokoll vom 18. November 2024 genehmigt
2) Rechnung 2024 genehmigt
3) Überarbeitete neue Kirchgemeindeordnung genehmigt
4) Wohnsitzpflicht Pfarrer Claude Bitterli aufgehoben
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung werden der Urnenabstimmung unterstellt, wenn dies innert einer Frist von 60 Tagen nach deren Publikation von einem Zwanzigstel der Stimmberechtigten verlangt wird. Ein Referendum gegen Wahlen, Budget und Rechnung ist ausgeschlossen.
Bei Verdacht auf Stimm- und Wahlrechtsverletzung kann innert drei Tagen nach Publikation oder nach Kenntnisnahme der Verletzung Beschwerde erhoben werden. Diese ist einzureichen an die Rekurskommission der ERK BL, c/o Kirchensekretariat, Obergestadeck 15, Postfach, 4410 Liestal.
Die Kirchenpflege
Unterlagen zur Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
> Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2024
> Rechnung 2024 mit Fondsübersicht und Erläuterungen
Ältere Dokumente finden Sie im „Archiv“