Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Allschwil-Schönenbuch ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Den Rahmen für all ihre Tätigkeiten setzen das staatliche Kirchenrecht, die Gesetzteserlasse der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft und die von der Kirchgemeinde selbst beschlossenen Gesetze.

 


> Link zum staatlichen Kirchenrecht

> Link zur Gesetztessammlung der Kantonalkirche


 

Gesetzessammlung der Kirchgemeinde

211Kirchgemeindeordnung
221Geschäftsordnung der Kirchgemeindeversammlung
661Läutordnung