
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Allschwil-Schönenbuch ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Den Rahmen für all ihre Tätigkeiten setzen das staatliche Kirchenrecht, die Gesetzteserlasse der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft und die von der Kirchgemeinde selbst beschlossenen Gesetze.
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Gesetzessammlung der Kirchgemeinde
| 211 | Kirchgemeindeordnung |
| 221 | Geschäftsordnung der Kirchgemeindeversammlung |
| 661 | Läutordnung |