Die Kirchgemeinde vermietet ihre Räumlichkeiten auch an andere Veranstalter zu Zeiten, in denen sie nicht selber gebraucht werden.
Vom Sitzungszimmer für 10 Personen über den grossen Saal für 240 Personen bis zur Christuskirche für Konzerte hat die Kirchgemeinde ein breites Spektrum an Räumlichkeiten für Ihren Anlass zu bieten. Brauchen Sie Beamer oder Flipcharts, können diese dazu gebucht werden.
Die Räumlichkeiten werden für öffentliche kulturelle Veranstaltungen oder Veranstaltungen von Vereinen und anderen Organisationen, vorwiegend aus Allschwil, vermietet. Privatpersonen können Räumlichkeiten für kleinere Anlässe wie Besprechungen oder Gruppentreffen mieten.
(mit einem Klick auf das „i“ in der Bildergalerie werden ergänzende Informationen zu den Räumen eingeblendet)
Mietkosten
Die Kirchgemeinde hat für die Vermietung ihrer Räumlichkeiten keine Pauschalpreise festgelegt, sondern berechnet für jede Veranstaltung aufgrund der Nutzungsdauer, der benötigten Räumlichkeiten und der Personenzahl den Mietpreis. Dazu müssen die Eckwerte für die Veranstaltung schriftlich vorliegen. Die Raumvermietungen müssen durch den Kirchenvorstand genehmigt werden. Dieser tagt einmal monatlich, was eine entsprechend frühzeitige Planung durch den Veranstalter notwendig macht. Während den Schulferien werden die Räumlichkeiten in der Regel nicht vermietet.
Folgende Preisbeispiele ermöglichen eine grobe Einschätzung der Kosten für verschiedene Anlässe:
Sitzung
2 Stunden Dauer plus Vorbereitungs- und Aufräumzeit, 15 Personen, Sitzungszimmer
Raummiete | CHF 150.- |
Beamer | + CHF 90.- |
Apéro oder Nachmittagsanlass
3 Stunden Dauer plus Vorbereitungs- und Aufräumzeit, Grosser Saal
Raummiete bei 50 Personen | CHF 550.- |
Raummiete bei 150 Personen | CHF 700.- |
Nachtessen
5 Stunden Dauer plus Vorbereitungs- und Aufräumzeit, Grosser Saal
Raummiete bei 50 Personen | CHF 1100.- |
Raummiete bei 150 Personen | CHF 1450.- |
Nutzung der Bühne | + CHF 400.- |
Nichtkommerzielle Organisationen aus Allschwil oder Schönenbuch erhalten 1/3 Rabatt. Für die Reservierung und Benützung der Räumlichkeiten gelten die Richtlinien der Kirchenpflege.
Weitere Informationen
Raumbenutzungsgesuch
Richtlinien der Kirchenpflege