Mit dem Projekt Wegbegleitung werden Menschen in schwierigen Lebenssituationen von geschulten Freiwilligen begleitet. Es wird getragen von der christkatholischen, evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirchen Allschwil-Schönenbuch.

Die Wegbegleitung ist ein kostenloser Dienst, der allen Personen aus Allschwil und Schönenbuch offensteht, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit. Auch Personen mit psychischen Problemen oder mit einer Suchtproblematik können unter der Bedingung, dass diese mit der behandelnden Ärztin bzw. Therapeut abgesprochen ist, eine Begleitung erhalten.

Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung einer Begleitperson.

Zu Beginn eines Einsatzes werden Dauer, zeitlicher Umfang und Ziel der Wegbegleitung in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Fahrdienst, Reinigungsarbeiten und Krankenpflege gehören nicht in den Aufgabenbereich der Wegbegleitung.

Die Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter werden auf ihre Aufgabe vorbereitet und erhalten eine fachliche Begleitung durch Sozialarbeitende (Kontaktstelle genannt).

Die Einsätze sind für Besuchte grundsätzlich unentgeltlich. Spenden an das Projekt Wegbegleitung sind willkommen. Es soll sich jedoch niemand verpflichtet fühlen, einen Beitrag spenden zu müssen.

Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter leisten ihren Einsatz freiwillig und ohne Entgelt. Sie erhalten eine Spesenentschädigung gemäss Spesenreglement. Sie sollten darüber hinaus keine Gaben annehmen, die den Wert von CHF 20.- überschreiten.

Die Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter haben sich schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. In Gesprächen mit der Kontaktstelle und der Intervision dürfen Beispiele aus der Praxis besprochen werden. Bei einer Selbst- oder Fremdgefährdung der Besuchten sind die Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter von der Schweigepflicht entbunden.

Sollten Probleme zwischen der Wegbegleiterinnen oder dem Wegbegleiter und Besuchten auftreten, so ist die Kontaktstelle erste Ansprechpartnerin. Die zuständige Kontaktperson ist in der Einsatzvereinbarung aufgeführt.

Ein Besuchsverhältnis kann von allen drei Seiten (Kontaktstelle, Besuchte, Wegbegleitung) jederzeit aufgelöst werden.

Um eine Wegbegleitung zu besprechen, gibt die Koordinatorin gerne Auskunft.

 


Kontakt

Eveline Beroud

Sozialarbeiterin BSc HSLU


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