Prävention sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen im Arbeitsfeld der Reformierten Kirche Baselland

 

Respektvoller und würdevoller Umgang sowie Schutz vor Grenzverletzungen, Abhängigkeiten und sexuellen Übergriffen gehören unabdingbar zum Selbstverständnis der Reformierten Kirche.

«Die Kirchgemeinden und Kantonalkirche setzen sich dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Angestellte und Freiwillige im kirchlichen Umfeld vor Grenzüberschreitungen aller Art und sexueller Belästigung geschützt sind. Sie fördern eine Missbräuchen vorbeugende Arbeitskultur.» (§18 totalrevidierte Kirchenordnung ERK BL)

Vernetzung
Bei einem Verdacht bzw. sobald der Eindruck entsteht, dass kirchliche Mitarbeitende Übergriffe begehen, ist es wichtig, damit nicht alleine zu bleiben, sondern – auch zur eigenen Entlastung – die dafür vorgesehenen Ansprechstellen zu kontaktieren. Vom Involvieren anderer Personen (z.B. Beschuldigte, weitere Mitarbeitende) auf eigene Faust wird ausdrücklich abgeraten.

Unterstützung
Es stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
1) Die Opferhilfe beider Basel und die Vertrauenspersonen des Kantons BL. Die ERK BL hat mit dem Kanton Basel-Landschaft eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Vertrauenspersonen beraten und unterstützen Betroffene, Mitwissende und Vorgesetzte bei Fällen von sexueller Belästigung. Sie unterstehen der Schweigepflicht und werden nur im Einverständnis mit der betroffenen Person tätig.
2) Die ERK BL hat zusätzlich interne Ansprechpersonen bestimmt, mit denen in alternativer Weise ebenso das Gespräch gesucht werden kann.  
3) Der Kanton Basel-Landschaft stellt zudem zur fachlichen Beurteilung von aufsichtsrechtlichen Anzeigen wegen sexueller Belästigung die «Beratende Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz» zur Verfügung.

Meldung
Mitarbeitende (Freiwillige, Ehrenamtliche und Angestellte) haben die Pflicht, bei Kenntnis von oder Verdacht auf sexuelle Ausbeutung oder andere Strafdelikte die Personalkommission zu informieren (evtl. auch mit Unterstützung der Ansprechperson). Die Personalkommission prüft den Hinweis bzw. die Meldung und übernimmt die Fallführung. Sie informiert den Kirchenschreiber/die Kirchenschreiberin, schätzt mit ihm/ihr zusammen die Situation umfassend ein und legt weitere Schritte fest. Bei begründetem Verdacht wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Strafanzeige geprüft. Gegebenenfalls wird unter Einbezug der Kantonalkirche ein Krisenstab eingesetzt.

Sofortmassnahmen zum Schutz
Aufgabe der Behörden oder verantwortlichen Personen ist es, möglichst ohne Verzug dafür zu sorgen, dass die beteiligten Personen vorerst keinen direkten Kontakt mehr haben (müssen).

Ansprechstellen der Reformierten Kirche Baselland

Vertrauenspersonen bei sexueller Belästigung
Die aktuellste Liste der Vertrauenspersonen mit Porträts und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter: www.vertrauenspersonen.bl.ch. Die Begleitung durch die Vertrauensperson erfolgt für Sie kostenlos.

Kirchliche Ansprechpersonen
Die Reformierte Kirche Baselland hat als interne Vertrauenspersonen bestimmt:
• Pfarrerin Regine Munz, 061 553 54 81 82,
• Pfarrer Rolf Schlatter, 061 925 20 67,

Personalkommission der Kirchgemeinde
Susanne Gatfield

Ansprechperson bei Fragen zur Prävention (Präventionsbeauftragte)
• Pfrn. Judith Borter, Fachstelle für Genderfragen und Erwachsenenbildung ERK BL, , Tel. 061 923 06 60

 


Stand: Dezember 2023