Zweimal jährlich werden alle stimmberechtigten Kirchgemeindemitglieder zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Feste Traktanden sind im Frühsommer die Rechnung des letzten Jahres und im Spätherbst das Budget für das kommende Jahr.
Beschlüsse der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
vom Montag, 21. November 2022, 19.30 Uhr, Calvinhaus
1. Protokoll
://: Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 20. Juni 2022 wird einstimmig genehmigt.
2. Budget 2023
://: Die Steuersätze werden einstimmig beibehalten.
://: Das Budget 2023 wird einstimmig angenommen.
Allschwil, 22. November 2022
Die Kirchenpflege
Rechtsmittel
Beschwerde:
Eine Beschwerde wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen ist innert drei Tagen seit Eröffnung einer Ver-fügung bzw. im Falle einer Tathandlung oder Unterlassung seit dem Zeitpunkt, in welchem die beschwerdeführende Partei mit einer gewissen Zuverlässigkeit davon Kenntnis erhalten hat, zu erheben. (KiO Art. 95,3)
Fakultatives Referendum:
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung werden der Urnenab-stimmung unterstellt, wenn dies innert einer Frist von 60 Tagen nach deren Publikation von ei-nem Zwanzigstel der Stimmberechtigten verlangt wird. In der kirchlichen Gesetzgebung werden die Einzelheiten geregelt und das Verfahren geordnet. Ein Referendum gegen Wahlen, Budget und Rechnung ist ausgeschlossen. (KiV Art. 16)
Aktuelle Dokumente
– Budget 2023
– Protokoll der KGV vom 20.06.2022
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