Zweimal jährlich werden alle stimmberechtigten Kirchgemeindemitglieder zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen. Feste Traktanden sind im Frühsommer die Rechnung des letzten Jahres und im Spätherbst das Budget für das kommende Jahr.
Beschlüsse der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Montag, 20. November 2023, 19.30 Uhr, Calvinhaus |
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Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 5. Juni 2023 wird genehmigt |
Die Steuersätze für das Jahr 2024 betragen unverändert 0.55% des Einkommens und 1 Promille des Vermögens |
Das Budget 2024 wird einstimmig genehmigt |
Der Stunden- und Viertelstundenschlag der Glocken der Christuskirche wird zwischen 22 und 6 Uhr abgestellt |
Die Kirchenpflege
(Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung werden der Urnenabstimmung unterstellt, wenn dies innert einer Frist von 60 Tagen nach deren Publikation von einem Zwanzigstel der Stimmberechtigten verlangt wird. Ein Referendum gegen Wahlen, Budget und Rechnung ist ausgeschlossen.
Bei Verdacht auf Stimm- und Wahlrechtsverletzung kann innert drei Tagen nach Publikation oder nach Kenntnisnahme der Verletzung Be-schwerde erhoben werden. Diese ist einzureichen an die Rekurskommission der ERK BL, c/o Kirchensekretariat, Obergestadeck 15, Postfach, 4410 Liestal.)
Aktuelle Dokumente
– Budget 2024
– Protokoll der KGV vom 05.06.2023
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