Der respektvolle und würdevolle Umgang sowie Schutz vor Grenzverletzungen, Abhängigkeiten und sexuellen Übergriffen gehören unabdingbar zum Selbstverständnis der Reformierten Kirche Baselland.

«Die Kirchgemeinden und Kantonalkirche setzen sich dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Angestellte und Freiwillige im kirchlichen Umfeld vor Grenzüberschreitungen aller Art und sexueller Belästigung geschützt sind. Sie fördern eine Missbräuchen vorbeugende Arbeitskultur.» (§18 der totalrevidierten Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft)

Bei einem Verdacht oder sobald der Eindruck entsteht, dass kirchliche Mitarbeitende Übergriffe begehen, ist es wichtig, damit nicht alleine zu bleiben, sondern – auch zur eigenen Entlastung – die dafür vorgesehenen Anlaufstellen zu kontaktieren.

> Merkblatt sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen

Ansprechstellen der Reformierten Kirche Baselland
> Meldestelle Grenzverletzungen

Personalkommission der Kirchgemeinde
> Susanne Gatfield

 


Stand: September 2026